Weiterbildung für Verwalter
Wir bieten sowohl externe Veranstaltungen
als auch Schulungen vor Ort in den Räumen des Verwalters an.
Größere Seminare finden voraussichtlich erst wieder im Frühjahr 2022 statt.
Für alle Seminare erhalten die Teilnehmer Zertifikate als Nachweis der
nach § 34c (2a) GewO anrechenbaren Weiterbildungsstunden.
Verwalter von Wohnimmobilien sind sind lt. § 34c (2a) GewO zur Weiterbildung in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Kalenderjahren verpflichtet. Die Weiterbildung hat lt. § 15b MaBV zu erfolgen. | |
Für Verwalter, die bereits vor dem Jahr 2019 tätig waren, endete die Frist zum Nachweis von Laut einem Merkblatt der IHK München als genehmigende Behörde unterliegen sowohl Wohnimmobilienverwalter als auch ihre unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkenden Beschäftigten der Weiterbildungspflicht. |
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